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   VG Schleswig, 14.03.2018 - 12 B 37/17   

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https://dejure.org/2018,6487
VG Schleswig, 14.03.2018 - 12 B 37/17 (https://dejure.org/2018,6487)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14.03.2018 - 12 B 37/17 (https://dejure.org/2018,6487)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14. März 2018 - 12 B 37/17 (https://dejure.org/2018,6487)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2018 - 12 B 37/17
    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 -, juris Rn. 16).

    Jahren zu lang ist, wenn der Bewerber nach dem Beurteilungsstichtag andere Aufgaben wahrgenommen hat (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009 - BVerwG 2 A 7.06 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 44 Rn. 20), und dass eine zum Stichtag 31.01.2007 erstellte Beurteilung keine hinreichend aktuelle Grundlage für eine Beförderungsentscheidung Ende 2009 sein kann (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 -, BVerwGE 140, 83-92, juris Rn. 22), mithin ein Zeitraum von fast 3 Jahren zu lang ist, um noch eine aktuelle Grundlage annehmen zu können.

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2018 - 12 B 37/17
    Dieser so genannte Leistungsgrundsatz wird durch Art. 33 Abs. 2 GG unbeschränkt und vorbehaltlos gewährleistet (BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138 ff., 102).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2018 - 12 B 37/17
    Es ist beabsichtigt, der Beigeladenen die streitbefangene Stelle zu übertragen, so dass dann für den Antragsteller mit Besetzung dieser Stelle durch die Beigeladene keine Chance mehr bestünde, auf diese Stelle befördert zu werden, denn diese Ernennung könnte mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007, - 2 BvR 206/07 -, juris) nicht mehr rückgängig gemacht werden.
  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2018 - 12 B 37/17
    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen Rechnung, indem er ein grundrechtgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl gewährt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 -, DVBl. 2012, 252 ff.).
  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

    Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2018 - 12 B 37/17
    Jahren zu lang ist, wenn der Bewerber nach dem Beurteilungsstichtag andere Aufgaben wahrgenommen hat (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009 - BVerwG 2 A 7.06 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 44 Rn. 20), und dass eine zum Stichtag 31.01.2007 erstellte Beurteilung keine hinreichend aktuelle Grundlage für eine Beförderungsentscheidung Ende 2009 sein kann (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 -, BVerwGE 140, 83-92, juris Rn. 22), mithin ein Zeitraum von fast 3 Jahren zu lang ist, um noch eine aktuelle Grundlage annehmen zu können.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 10443/11

    Bebauungsplan "Im Binsfeld" nicht funktionslos

    Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2018 - 12 B 37/17
    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen Rechnung, indem er ein grundrechtgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl gewährt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 -, DVBl. 2012, 252 ff.).
  • BVerwG, 09.11.1967 - II C 107.64

    Nichteintragung eines Beamten in die Beförderungsvorschlagsliste -

    Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2018 - 12 B 37/17
    Die Erteilung eines gerichtlich angreifbaren Verwaltungsaktes setzt den Beamten in die Lage, Rechtsschutz hinsichtlich ihm erteilter Beurteilungen zu erreichen, da nur die Entscheidung des Dienstherrn über einen Antrag des Beamten auf Beseitigung, Änderung oder Vornahme einer dienstlichen Beurteilung ein anfechtbarer Verwaltungsakt sein kann (st. Rspr., siehe BVerwG, Urteil vom 09. November 1967 - II C 107.64 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 44.14

    Konkurrentenstreit; dienstliche Beurteilung; Vergleichbarkeit, unterschiedlicher

    Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2018 - 12 B 37/17
    Dem Gebot der Chancengleichheit wird dabei grundsätzlich schon dann ausreichend Rechnung getragen, wenn die Beurteilungen im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung für sich genommen hinreichend aktuell sind, die ihnen jeweils zugrunde liegenden Beurteilungszeiträume ausreichend lang sind, um eine verlässliche Aussage zur Leistung, Eignung und Befähigung der Beurteilten zuzulassen, und keine sachlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich gerade die unter schiedlichen Beurteilungszeiträume zum Vor- oder Nachteil eines Bewerbers ausgewirkt haben (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 24.06.2016 - 10 B 10278/16.OVG -, zitiert nach Beck Online Rn. 10 ff.; mit Verweis auf Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. März 2015 - 1WB4414 1 WB 44.14 -, juris, wo nicht identische, sondern im Wesentlichen gleiche Beurteilungszeiträume gefordert werden).
  • VG Schleswig, 19.10.2017 - 12 B 13/17

    Notwendig Beteiligte an der Erstellung einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2018 - 12 B 37/17
    In beiden Fällen geht die RL aber davon aus, dass dies nur "in der Regel" der Fall ist und eröffnet damit die Möglichkeit für ausnahmsweise Abweichungen (vgl. zu einer ähnlichen Ausnahmemöglichkeit auf Ebene der bundesrechtlichen Vorgaben den Beschluss der Kammer vom 19. Oktober 2017 - 12 B 13/17 -, juris Rn. 41).
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